Schildbürgers Bürokratie

6
Dez
2009

Da wiehert der Amtsschimmel

Habt ihr mal ein Auto in einem anderen Land gekauft und in der Schweiz wiederverkauft? Nicht? Dann erspart euch diese Erfahrung, es sei denn ihr tierfreundlich und wollt dem Amtsschimmel begegnen.
Kaufst du ein Auto - sagen wir mal in Deutschland- und bringst es in die Schweiz, dann musst du als "Importeur" das Teil einlösen. Sprich: einen Schweizer Fahrzeugausweis machen lassen mit Versicherungsnachweis und allem drum und dran, selbst wenn du das Auto keinen Meter mehr in der Schweiz bewegst. Du löst es also auf deinen Namen ein und keine 2 Sekunden später annuliert die Dame vom Amt den Ausweis wieder, damit dein Käufer seinerseits den Karren auf seinem Strassenverkehrsamt einlösen kann. Absurd genug! Aber natürlich zieht diese Amtshandlung Kosten nach sich: Erstellen eines Fahrzeugausweises, Herausgabe der Schilder, Annulation des Ausweises. Für was genau?
Da wiehert der Amtsschimmel!
Da wir Wechselnummern haben (für alle Nicht-Schweizer: in der CH kann man auf ein Schild zwei Autos einlösen, die abwechselnd die Nummern tragen. Ganz legal!) überliessen wir dem Käufer die Schilder für die Heimfahrt, baten ihn aber die Nummern mit Express zurückzuschicken. Das tat er auch, aber am nächsten Tag um 09.00 sassen wir da und warteten vergebens auf die Post. Auf Nachfrage fanden wir heraus, dass die Ware "fehlgeleitet" worden sei. Der Postbeamte meinte lakonisch, dass sie entweder am Nachmittag oder halt am nächsten Morgen kämen. Oder anders gesagt:"kommen sie heute nicht, kommen sie morgen.".....So ist das auf dem Konkurenzfreien Markt.

15
Sep
2009

Alle Wege führen in den Kindergarten

In den letzten Tagen habe ich schon mal einen Vorgeschmack darauf bekommen, was es so mit sich bringt, sein Kind von andern Leuten betreuen zu lassen.
Ich kann ja nicht behaupten, dass ich versteh, was da von mir verlangt wird, aber vielleicht tut ihrs ja.
Einerseits dürfen Kinder, die jenseits einer gedachten Linie (einem Bach) wohnen, mit dem Velo oder Trottinet in die Schule fahren. Andererseits sind aber Kinder vom Kindergarten bis in die 2te Klasse ausgenommen von dieser Erlaubnis. Und drittens gilt, dass die Eltern die Verantwortung für den Schulweg haben.
Tjaaaa, aber: was ist, wenn ich gemeinsam mit meinem Kindergartenkind (wohnhaft jenseits der gedachten Linie) und dem Trottinet in den Kindergarten komme? Ja, dann gilt Fall Nr. 4 und 5. Nämlich: 4tens tut es dem Kind gut, wenn es läuft. Und 5tens ist das ein Zeichen von Unselbständigkeit, wenn ich es immer begleite.
Alles klar? Mir nicht. Mir ist nur klar, dass ich zwar die Verantwortung habe und drankomme, wenn was passiert, aber andere mir sagen wie ich diese Verantwortung wahrnehmen soll.
Das reizt mich zum Widerspruch, da ich es unlogisch finde. Mir wärs wurscht, wenn die Schulleitung eine Empfehlung ausspricht, aber Gebote sind was anderes.
Natürlich ist es wieder so, dass zwar noch andere Eltern das gleiche finden, aber niemand was sagen möchte. Und es kommt, wie es immer kommt: ich reisse meine Klappe auf und exponiere mich. Aber das kenne ich schon und kanns mit Tapferkeit ertragen.
Heute allerdings habe ich meine Klappe erstmal anderweitig aufreissen dürfen: beim Zahnarzt, der meine 30jährigen Amalgam-Plomben sanierte. Beide Themen sind wohl gleich unangenehm.

22
Jun
2009

Das kleine Flugzeug, viel Papier und ein Blick auf den Eiger

Hätte der kleine Chef nicht die Erfahrungen mit Sandy gemacht, dann wäre er nicht so gut vorbereitet gewesen auf den Slalom zwischen papierenen Hindernissen in der Luftfahrt. Dazu muss man wissen, dass der kleine Chef ein kleines Flugzeug hatte, das er natürlich gerne fliegen wollte.
Nachdem das Flugzeug bezahlt und vom ausländischen Hersteller importiert war, sollte man meinen dass die Freiheit über den Wolken beginnen konnte. Aber wieder allen gesunden Menschenverstands fliegen in der Schweiz Flugzeuge nicht mit Treibstoff, sondern mit Papieren. Papieren in Form eines "permit to fly", das eine vorläufige Fluggenehmigung darstellt bis der Flieger die Erstabnahme überstanden hat.
Natürlich waren wieder viele Papiere auzufüllen und ans Amt (diesmal das BAZL = Bundesamt für Zivilluftfahrt) zu schicken. Das tat der kleine Chef in grosser Vorfreude auf zukünftige Blicke auf Gletscher und Berge. Aber - soll man sagen: wie üblich? - passierte erst mal gar nichts. Auf telefonische Anfrage des kleinen Chefs bekam er die Auskunft, dass gar keine Papiere eingegangen seien, ob er das Ganze nochmal schicken könne. Unmöglich, wenn man bedenkt, dass unter den Papieren Orginale vom Zoll dabei waren. Woher sollte der kleine Chef die bekommen ohne zu fälschen? Wutentbrannt stapfte der kleine Chef in die Zentrale des fliegerischen Grauens. In seiner Verzweiflung schlug er dem Menschen am Schreibtisch vor, doch mal in den Akten eines Fliegers mit ähnlichem Kennzeichen nachzusehen. Und, man glaubt es wirklich kaum, dort fanden sich alle Papiere!
Der kleine Chef war überglücklich als er den permit to fly in Händen hielt, der zwar nur 60 Tage galt, aber immerhin.
Dann stand die Schallmessung an. Dazu muss man wissen, dass der Flieger des Chefs der erste seiner Art in der Schweiz war und so alle mögliche zusätzlichen Ueberprüfungen anstanden. Bei der Schallmessung musste der kleine Chef ein Mikrophon überfliegen, Schallemmission und Distanz werden gemessen und irgendein begabter Mensch rechnet die db aus. Nur in diesem Fall war der Mensch weniger begabt als er sein sollte: nach einem halben Jahr - und drei Verlängerungen des permits - vermeldete man, dass irgendein Rechenfehler das Ausstellen des Dokuments verhindere. Zwei Verlängerungen später kam ganz unverhofft eines Tages der Bericht der bestandenen Schallmessung.
Jetzt stand nur noch die Erstabnahme vor Ort aus. Wenn man bedenkt, dass es sich um ein nigelnagelneues Flugzeug handelt, das ausführlichen Test zur Einfuhr in die Schweiz bestanden hatte, dann fragt man sich schon, ob eine technische Kontrolle noch notwendig ist. Aber das ist ja bei Autos und Motorrädern nicht anders.
Vor der Erstabnahme war nochmal ein Packen Papiere einzureichen, unter anderem eine Bestätigung, dass der Flieger bezahlt sei.... An diesem Punkt konnte man eine kleine Ader an der Schläfe des Chefs pochen sehen. Hinzu kam noch, dass der permit in der Zwischenzeit mal wieder abgelaufen war und diesemal nicht einfach verlängert wurde. Warum? Ich probiere mal die Logik des BAZL zu erklären: verlängert wurde er bis anhin, weil die Schallmessung nicht abgeschlossen werden konnte. Nicht verlängert wurde er danach, weil die Erstabnahme noch ausstand. Zwar auch eine Sache des BAZL, aber..... ach, ich weiss auch nicht!
Und so steht der kleine Chef im Moment am Boden und wartet auf die Erstabnahme.
Ihr seid müde vom Lesen? Jaaa, dann stellt euch mal die Müdigkeit des kleinen Chefs vor!

21
Jun
2009

Sandy und das Flugzeug

Was haben eine hübsche Amerikanerin und ein Ecolight-Flugzeug gemeinsam? Einerseits dass beide pefekt für den Job geeignet sind, den man ihnen geben möchte (Flüge verkaufen und Flüge fliegen) und andererseits dass es äusserst schwierig ist eine Betriebsgenehmigung für beide zu bekomen (im Falle der Amerikanerin ist es natürlich eine Arbeitsgenehmigung).
Sandy kam in einem Sommer in die Schweiz, um für ein kleines Unternehmen zu arbeiten, dass in den Sommermonaten Tandemflüge mit dem Gleitschirm anbietet und dazu für die vier (mehr-oder-weniger)-Sommermonate ein Fräulein einstellt, dass lächelt, blond ist und der Testosteron-gesättigten, internationalen Männerschaft Flüge verkauft. Sandy würde ihre Arbeit gut machen. Sie ist, wie gesagt, blond, sehr hübsch, hat immer ein Lächeln auf dem Gesicht, verliert nie die Geduld und hat einen Bachelor in Betriebswissenschaften und einen Major in internationalem Betriebsmarketing.
Auf einen Papierwust stellt man sich ein, wenn man jemanden aus dem Nicht-Schengenraum einstellen will, aber das es so läuft, hätte der Chef der kleinen Firma nur vermutet, wenn er seine Geschäfte in Burkina Faso betrieben hätte (natürlich wollen wir hier nichts gegen die Bukina Fasische / Burkinisch Fasische / Burkin Faser Wirtschaft sagen). Jedenfalls füllte er einen Blätterhaufen aus, der zum beco (Berner Wirtschaftsförderung) gehen sollte und schickte ihn ab. Nachdem ein paar Wochen lang nichts passiert war, wurde er persönlich vorstellig bei der Behörde. Im Gespräch mit dem - übrigens sehr netten - Büromenschen stellte dieser die baldige Zustellung des erforderlichen Papiers in Aussicht. Der Chef füllte noch hier und da ein Papierchen aus und dann sollte es "schon bald" abgeschlossen sein.
Nach einer weiteren Woche, in der Sandy natürlich nicht arbeiten durfte, wurde in einem erneuten Telefongespräch mit dem freundlichen Herrn klar, dass jetzt nur noch die Wohngemeinde eine Aufenthaltsgenehmigung auszustellen habe.
Der Chef packte seine 7 Sachen und seine zukünftige Angstellte und wurde auf der Wohnortgemeinde vorstellig. Gemeinsam mit dem Schalterfräulein füllte man die Papier aus, legte zur Sicherheit zwei statt einem Passfoto bei und das Papier ging auf Reisen.
Nach einer weitern Woche, in der Sandy immer noch nicht arbeiten durfte und ihr Lächeln sparsamer wurde, telefonierte der Chef mal wieder ein wenig zwischen der Firmensitzgemeinde und der Wohnortgemeinde Sandys hin und her. Wie sich herausstellte sei das Papier noch nicht ausgestellt worden, da das Formular nicht handschriftlich, sondern mit der Maschine ausgefüllt werden müsse. Und ausserdem seie die Unterschrift etwas neben der Linie.... ja, und das Foto sei leider verloren gegangen! Leicht genervt ging der kleine Chef und die nicht mehr lächelnde Sandy ein weiters Mal zur Behörde und füllten Angaben und Unterschriften in die vorgesehenen Leerstellen.
Und wie es ausgegangen ist? Das erzähle ich euch, wenns passiert ist!

Ja, und die Geschichte des Ecolight folgt morgen.

Hier noch ein Bild zur Freiheit des Fliegens:
Raubvogel
Soweit ich weiss, brauchen Raubvögel keine Betriebsgenehmigung und so scheint wenigstens für sie der Traum vom Fliegen auch keiner zu bleiben.

16
Apr
2009

Bürokratie

Vor ein paar Wochen flatterte uns die Aufforderung ins Haus doch unser Boot am 16ten zur Schifffahrtstechnischen Ueberprüfung zu bringen. Dazu muss man wissen, dass dieses Boot und der dazugehörige Motor praktisch neu sind. Man fragt sich, was es da schon jetzt zu überprüfen gibt.
Da das Gummiboot im Winter natürlich eingemottet wird, mussten wir den ganzen (sehr schweren) Krempel erst mal aus seinem Lagerplatz heraus, aufs Auto drauf und am Hafen wieder runter wuchten. Auf Nachfrage beschied uns der Prüfer freundlich: Ja, das Boot müsse man aufblasen, den Motor montieren und mit dem ganzen ins Wasser, damit er den Motor testen könne. Und ja, leider habe es hier im Neuhaus keine Vorrichtung um den Motor dranzustecken, so müsse man es halt am Schiff machen....
Das Boot ist nicht klein, die Luftpumpe leider schon und so kann man sich vorstellen, dass es eine halbe Ewigkeit geht bis unser aufblasbare Kamerad genügend Luft intus hat. Von den Bodenplattenelementen, die man irgendwie hineinquetschen muss, mal ganz abgesehen.
Wir beschlossen, die Prozedur abzukürzen und pumptem nur den hinteren Teil des Bootes auf, legten den vorderen platten Teil auf den Steg und hängten den Motor ein. Der Prüfer war einverstanden so zu testen und wir hatten schon wieder mal 20 Minuten Schildbürger-Pumpen gespart....
plattes Boot
Fazit: Vom Prüfen von nigelnagelneuen Autos und Schiffen wird man die Herren Experten nicht abbringen, aber man kann mit ihnen über das Wie reden.... immerhin! Und sie sind sogar bereit das nächste Mal in einem Hafen zu testen, der die Vorrichtung für den Motor hat. Gut.
Wüstenfuchs

Berner Platte und Chuchichäschtli

Die Schweiz, ihre Klischees, ihre Kultur und Politik durch die Augen einer Deutschen gesehen.

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