27
Feb
2009

"Rechte" lediger Väter in der Schweiz

Mein langjähriger Freund O. ist Vater eines 9jährigen Mädchens. Von der Mutter des Kindes ist er seit gut 81/2 Jahren getrennt. Das Kind war ein klarer Unfall (oder wie er in schlechten Momenten sagt:"ein Samenraub"), der nach knapp 2 Monaten Beziehung passierte. Da sich die baldigen Eltern ob des werdenden Wunders nicht seelig in die Arme fielen, sondern viel mehr unter dem Stress immer weiter auseinander drifteten, kann man ahnen, dass auch ihre heutige Beziehung nicht ganz spannungsfrei ist. Oder formulieren wir es anders: nach ca. 5 Jahren fanden sie den Modus, sich einfach nicht mehr bei der "Uebergabe" des Kindes zu treffen und vermeiden so einen grösseren Teil der Konflikte, die entstehen würde, wenn sie sich jede Woche einmal sehen müssten (und sei es nur 2 Minuten).

O. bringt seine Tochter zu ihrer Mutter. Sie trinken zusammen einen Kaffee und seine Ex teilt ihm mit, dass am nächsten Dienstag in der Schule ein Theater stattfindet, in dem seine Tochter mitspielt. Sie vereinbaren gemeinsam zu dieser Veranstaltung zu gehen

O. war mit A. nie verheiratet. Somit hat er auch kein Sorgerecht für sein Kind. Ein BesuchsRECHT gibt es, trotz landläufig gegenteiliger Meinung, nicht. Es gibt nur eine ungefähre Handhabe wie Gerichte, die bei Trennungen über die Besuchzeiten und die Alimente entscheiden müssen, meistens entscheiden. Meistens wird dem Vater ein Wochenende pro Monat zugestanden, was ja wahrlich nicht viel ist.
O. will Vater sein und hat mit seiner Ex jede Woche einen halben Tag und jeden zweiten Samstag einen ganzen Tag Besuchszeit vereinbart. Das sind immerhin 100% mehr als allgemein üblich, aber viel ist es auch nicht. Seine Tochter hat in den 9 Jahren ihres Lebens einmal bei ihrem Vater übernachtet.

O. und A. teilen sich das Sorgerecht, so wie es seit kurzem bei jedem Elternpaar, dass sich trennt, gehandhabt wird. O. sieht seine Tochter 2 mal in der Woche und jedes zweite Wochenende übernachtet sie bei ihm.

Die einzige Pflicht, die ein lediger Vater gegenüber seinem Kind hat, ist die, Alimente zu zahlen. 17% des versteuerten Einkommens muss er. O. bezahlt ca. 19%, da sein jährliches Einkommen variiert.

A. bekommt von O. weniger Alimente, da er ja einen Teil der Betreuung übernimmt. Ueber grössere Anschaffungen diskutieren beide zusammen und beteiligen sich beide daran.

O. möchte mit seiner Tochter Ski fahren und bitte die Mutter des Mädchens der Kleinen doch die Skier mitzugeben. A. verweigert das und empfiehlt O. ihr doch eine eigene Ausrüstung zu kaufen.

Die neue Frau von O. und O. selber gehen mit dem Mädchen für eine Woche in die Skiferien. A. nützt die Zeit mit ihrem neuen Freund ein paar ruhige Stunden verbringen zu können.

Nach Ferien mit seinem Kind traut sich O. schon gar nicht mehr zu fragen, da ihn A. dann jeweils gerade heraus auslacht. Auf dem Fürsorgeamt hatte sie einmal laut und deutlich kund getan, dass sie die Beziehung zwischen Vater und Tochter nicht zu fördern gedenke. In Wirklichkeit ist es sogar noch schlimmer: bei jeder Gelegenheit, die sich bietet, redet A. schlecht über den Vater.

So (kursiv) sollte die Wirklichkeit aussehen. Und eine Grundlage dazu will eine Gesetzesvorlage zur Gleichbereichtigung von beiden Elternteilen bieten. Diese Vorlage wurde von der Schweizer Verinigung für gemeinsame Elternschaft vorgelegt und bekämpft völlig zu recht, die Benachteilung von Vätern. Auch der Zusammenschluss "Mannschafft" setzt sich für diese Ziele ein.

Und so (normal) sieht die Wirklichkeit bei vielen ledigen Vätern aus. Verheiratete Väter haben nur wenig mehr Rechte, da das Sorgerecht in den meisten Fällen den Müttern zugesprochen wird.

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...kein Wunder hats in Leissigen nur noch einen einzigen Fischer! Diese lustige Tafel habe ich heute auf einer neuen Spazierroute entdeckt.

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