Was darf ein Kind mit seinem Taschengeld kaufen?
Diese Frage ist im Moment Thema unseres "Familienrates" und nicht einfach zu beantworten.
Das 6jährige Füchschen bekommt zwar als "Kindergärteler" noch kein Taschengeld, aber sein Vorrat an Geldgeschenken macht ihn schon fast zum Krösus in unserer Familie.
Hin und wieder dürfen er und sein Bruder kleinere Sachen "gänggele" (kaufen ohne zu brauchen) und zu den Geburtstagen gibt es im Moment Geschenke, die den Wert von ca. 50 Franken meistens nicht übersteigen. Wer mal in die Regale von Franz, Karl und Co geschaut hat, der weiss, dass man damit nicht allzu weit kommt. Die grösseren Sets von Playmo*bil und Le*go jedenfalls kann man damit nicht erwerben. Und genau so ein Set begehren die Jungs im Moment. Dass sie etwas begehren ist nicht weiter neu. Das tun sie alle Nase lang und der Wunsch nach neuem, noch besserem Spielzeug verebbt nie. Wird ein Wunsch befriedigt, steigt der nächste auf. Darum geben wir uns auch nicht allzu viel Mühe, diese Wünsche zu befriedigen, da wir dem Konsumrausch und seinem finaziellen Kater keinen Vorschub leisten wollen.
Und doch stellen die beiden die Frage zu Recht: in wie weit ist "ihr" Taschengeld auch "ihr Geld"? Oder konkreter: sollen wir sie die 150,-, die sie jeweils ihr eigenen nennen, auf den Kopf hauen lassen? Der Vorteil wäre, dass sie dann tatsächlich sparen müssten, wenn sie sich das nächste Mal etwas leisten wollen.
Oder sollen wir regulierend eingreifen, weil wir ja die "Gescheiteren" sind und genau wissen, was das "Beste" für sie ist?
Bisher haben uns die Verhandlungen noch zu keinem gemeinsamen Punkt gebracht. Was meint ihr?
Das 6jährige Füchschen bekommt zwar als "Kindergärteler" noch kein Taschengeld, aber sein Vorrat an Geldgeschenken macht ihn schon fast zum Krösus in unserer Familie.
Hin und wieder dürfen er und sein Bruder kleinere Sachen "gänggele" (kaufen ohne zu brauchen) und zu den Geburtstagen gibt es im Moment Geschenke, die den Wert von ca. 50 Franken meistens nicht übersteigen. Wer mal in die Regale von Franz, Karl und Co geschaut hat, der weiss, dass man damit nicht allzu weit kommt. Die grösseren Sets von Playmo*bil und Le*go jedenfalls kann man damit nicht erwerben. Und genau so ein Set begehren die Jungs im Moment. Dass sie etwas begehren ist nicht weiter neu. Das tun sie alle Nase lang und der Wunsch nach neuem, noch besserem Spielzeug verebbt nie. Wird ein Wunsch befriedigt, steigt der nächste auf. Darum geben wir uns auch nicht allzu viel Mühe, diese Wünsche zu befriedigen, da wir dem Konsumrausch und seinem finaziellen Kater keinen Vorschub leisten wollen.
Und doch stellen die beiden die Frage zu Recht: in wie weit ist "ihr" Taschengeld auch "ihr Geld"? Oder konkreter: sollen wir sie die 150,-, die sie jeweils ihr eigenen nennen, auf den Kopf hauen lassen? Der Vorteil wäre, dass sie dann tatsächlich sparen müssten, wenn sie sich das nächste Mal etwas leisten wollen.
Oder sollen wir regulierend eingreifen, weil wir ja die "Gescheiteren" sind und genau wissen, was das "Beste" für sie ist?
Bisher haben uns die Verhandlungen noch zu keinem gemeinsamen Punkt gebracht. Was meint ihr?
Wüstenfuchs - 10. Mai, 13:01
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