Da wiehert der Amtsschimmel
Habt ihr mal ein Auto in einem anderen Land gekauft und in der Schweiz wiederverkauft? Nicht? Dann erspart euch diese Erfahrung, es sei denn ihr tierfreundlich und wollt dem Amtsschimmel begegnen.
Kaufst du ein Auto - sagen wir mal in Deutschland- und bringst es in die Schweiz, dann musst du als "Importeur" das Teil einlösen. Sprich: einen Schweizer Fahrzeugausweis machen lassen mit Versicherungsnachweis und allem drum und dran, selbst wenn du das Auto keinen Meter mehr in der Schweiz bewegst. Du löst es also auf deinen Namen ein und keine 2 Sekunden später annuliert die Dame vom Amt den Ausweis wieder, damit dein Käufer seinerseits den Karren auf seinem Strassenverkehrsamt einlösen kann. Absurd genug! Aber natürlich zieht diese Amtshandlung Kosten nach sich: Erstellen eines Fahrzeugausweises, Herausgabe der Schilder, Annulation des Ausweises. Für was genau?
Da wiehert der Amtsschimmel!
Da wir Wechselnummern haben (für alle Nicht-Schweizer: in der CH kann man auf ein Schild zwei Autos einlösen, die abwechselnd die Nummern tragen. Ganz legal!) überliessen wir dem Käufer die Schilder für die Heimfahrt, baten ihn aber die Nummern mit Express zurückzuschicken. Das tat er auch, aber am nächsten Tag um 09.00 sassen wir da und warteten vergebens auf die Post. Auf Nachfrage fanden wir heraus, dass die Ware "fehlgeleitet" worden sei. Der Postbeamte meinte lakonisch, dass sie entweder am Nachmittag oder halt am nächsten Morgen kämen. Oder anders gesagt:"kommen sie heute nicht, kommen sie morgen.".....So ist das auf dem Konkurenzfreien Markt.
Kaufst du ein Auto - sagen wir mal in Deutschland- und bringst es in die Schweiz, dann musst du als "Importeur" das Teil einlösen. Sprich: einen Schweizer Fahrzeugausweis machen lassen mit Versicherungsnachweis und allem drum und dran, selbst wenn du das Auto keinen Meter mehr in der Schweiz bewegst. Du löst es also auf deinen Namen ein und keine 2 Sekunden später annuliert die Dame vom Amt den Ausweis wieder, damit dein Käufer seinerseits den Karren auf seinem Strassenverkehrsamt einlösen kann. Absurd genug! Aber natürlich zieht diese Amtshandlung Kosten nach sich: Erstellen eines Fahrzeugausweises, Herausgabe der Schilder, Annulation des Ausweises. Für was genau?
Da wiehert der Amtsschimmel!
Da wir Wechselnummern haben (für alle Nicht-Schweizer: in der CH kann man auf ein Schild zwei Autos einlösen, die abwechselnd die Nummern tragen. Ganz legal!) überliessen wir dem Käufer die Schilder für die Heimfahrt, baten ihn aber die Nummern mit Express zurückzuschicken. Das tat er auch, aber am nächsten Tag um 09.00 sassen wir da und warteten vergebens auf die Post. Auf Nachfrage fanden wir heraus, dass die Ware "fehlgeleitet" worden sei. Der Postbeamte meinte lakonisch, dass sie entweder am Nachmittag oder halt am nächsten Morgen kämen. Oder anders gesagt:"kommen sie heute nicht, kommen sie morgen.".....So ist das auf dem Konkurenzfreien Markt.
Wüstenfuchs - 6. Dez, 13:09
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